Rechtsprechung
   VG Freiburg, 30.11.2021 - 10 K 4047/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,55080
VG Freiburg, 30.11.2021 - 10 K 4047/20 (https://dejure.org/2021,55080)
VG Freiburg, Entscheidung vom 30.11.2021 - 10 K 4047/20 (https://dejure.org/2021,55080)
VG Freiburg, Entscheidung vom 30. November 2021 - 10 K 4047/20 (https://dejure.org/2021,55080)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2021,55080) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    Anspruch auf Auskunft über einen zwischen einer Gemeinde und einer privaten Firma geschlossenen Grundstückskaufvertrag

  • fragdenstaat.de

    Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse - Konkurrierende Rechtsvorschriften

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Informationsanspruch; amtliche Information; Kaufverträge; Schutz besonderer öffentlicher Belange; nachteilige Auswirkungen für auskunftspflichtige Geimeinde; Interessen der informationspflichtigen Stelle im Wirtschaftsverkehr; Kaufpreis von Grundstücken; Interesse der ...

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (24)

  • BVerwG, 27.11.2014 - 7 C 12.13

    Bundesanstalt für Immobilienaufgaben; Bieterverfahren; Grundstück; Verkauf;

    Auszug aus VG Freiburg, 30.11.2021 - 10 K 4047/20
    Vielmehr dokumentieren die streitgegenständlichen Unterlagen den Abschluss eines zwischen der beklagten Gemeinde im Rahmen ihrer Aufgabenzuständigkeit und dem privaten Investor getätigten Grundstückgeschäfts und betreffen damit einen amtlichen Vorgang (vgl. zu Verkaufsakten der BImA VG Köln, Urteil vom 07. April 2011 - 13 K 822/10 -, BeckRS 2011, 50789 sowie nachfolgend OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 19. März 2013 - 8 A 1172/11 - BeckRS 2013, 51675, wonach ebenfalls der Umstand, dass sich privatrechtlicher Handlungsformen bedient wurde, nichts an dem amtlichen Zweck der Verkaufsakten ändere; diese Entscheidung bestätigend BVerwG, Urteil vom 27. November 2014 - 7 C 12.13 -, NVwZ 2015, 675).

    Die verbindliche Konkretisierung unbestimmter Rechtsbegriffe ist grundsätzlich Sache der Gerichte (BVerwG, Urteil vom 27. November 2014 - 7 C 12.13 -, NVwZ 2015, 675 Rn. 33).

    Auch wenn sich bei dem Abschluss eines privatrechtlichen Vertrages eine informationspflichtige Stelle und der Vertragspartner auf der Ebene der Gleichordnung gegenüberstehen, unterliegt die informationspflichtige Stelle als Behörde öffentlich-rechtlichen Bindungen und damit auch dem LIFG BW, so dass insoweit von vornherein ein wesentlicher Unterschied zwischen der informationspflichtigen Stelle und einem Privaten besteht (BVerwG, Urteil vom 27. November 2014 - 7 C 12.13 -, NVwZ 2015, 675 Rn. 27).

    Es ist nicht ersichtlich, warum das Kontrollbedürfnis gegenüber dem Staat bei der Teilnahme am Wirtschaftsverkehr geringer als bei hoheitlichem Handeln sein sollte (BVerwG, Urteil vom 27. November 2014 - 7 C 12.13 -, NVwZ 2015, 675 Rn. 27).

    Nachteilige Auswirkungen auf Interessen im Wirtschaftsverkehr durch ein Bekanntwerden von Informationen liegen insbesondere bei der Veräußerung von Grundstücken nahe (LT-Drs. 15/7720, S. 67), sind aber in diesen Fällen gleichwohl nicht zwingend anzunehmen (BVerwG, Urteil vom 27. November 2014 - 7 C 12.13 -, NVwZ 2015, 675 Rn. 27).

    Umgekehrt genügt für die Annahme einer Beeinträchtigung nicht die allgemeine Besorgnis, die Attraktivität der informationspflichtigen Stelle als Geschäftspartnerin könne leiden, wenn potentielle Vertragspartner nicht von vornherein ausschließen könnten, dass aufgrund von Ansprüchen nach LIFG BW geschäftliche Informationen gegen ihren Willen bekannt würden, und sie damit rechnen müssten, dass Verhandlungsunterlagen in die Hände der Konkurrenz gelangen könnten (BVerwG, Urteil vom 27. November 2014 - 7 C 12.13 -, NVwZ 2015, 675 Rn. 31).

    Ein Nachteil ist vielmehr all das, was dem Schutzgut abträglich ist (BVerwG, Urteil vom 27. November 2014 - 7 C 12.13 -, NVwZ 2015, 675 Rn. 24).

    Durch den Schutz öffentlicher Belange soll nicht, wenn der Staat als Marktteilnehmer am Privatrechtsverkehr teilnimmt, Transparenz verhindert, sondern ein fairer Wettbewerb gewährleisten werden (BVerwG, Urteil vom 27. November 2014 - 7 C 12.13 -, NVwZ 2015, 675 Rn. 29 unter Verweis auf Schoch , Informationsfreiheitsgesetz, 2009, § 3 Rn. 169).

    Nach Abschluss und Vollzug des Kaufvertrags darf aber nicht im Wege einer generalisierenden Sichtweise entgegen der gesetzgeberischen Konzeption der Sache nach eine Bereichsausnahme für die gesamte Tätigkeit der informationspflichtigen Stelle geschaffen werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 15. November 2012 - 7 C 1.12 -, NVwZ 2013, 431 Rn. 41; ebenso Debus , Informationszugangsrecht BW, 1. Aufl. 2017, LIFG § 4 Rn. 98 unter Verweis auf BVerwG, Urteil vom 27. November 2014 - 7 C 12.13 -, NVwZ 2015, 675).

    Es ist nicht ersichtlich, inwiefern die Kenntnis dieser Kaufverträge Wettbewerber der Beklagten bei zukünftigen Grundstücksveräußerungen in die Lage versetzen sollte, ein vergleichbares Grundstück günstiger anzubieten als die Beklagte, beziehungsweise potenzielle Vertragspartner, ihr Angebot auf das ihrer Konkurrenten abzustimmen (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. November 2014 - 7 C 12.13 -, NVwZ 2015, 675 Rn. 44).

    Dabei ist auch zu berücksichtigen, dass die Kaufverträge bereits seit geraumer Zeit vollständig abgewickelt sind und keine Bindungswirkung für künftige Grundstücksverkäufe entfalten (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 19. März 2013 - 8 A 1172/11 -, BeckRS 2013, 51675, bestätigt durch BVerwG, Urteil vom 27. November 2014 - 7 C 12.13 -, NVwZ 2015, 675 Rn. 29 m.w.N.).

  • VGH Baden-Württemberg, 04.02.2020 - 10 S 1229/19

    Anspruch des Gemeindeeinwohners auf Einsicht in das Protokoll über die

    Auszug aus VG Freiburg, 30.11.2021 - 10 K 4047/20
    Daher lassen sich die zu § 38 Abs. 2 S. 4 GemO entwickelten Grundsätze des Verwaltungsgerichtshofes Baden-Württemberg (vgl. Urteil vom 04. Februar 2020 - 10 S 1229/19 -, juris) nicht auf die in diesem Verfahren streitgegenständliche Einsichtnahme in Grundstückskaufverträge übertragen.

    Der Zugang zu Unterlagen (Beratungsgrundlagen) einer nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung ist nicht Regelungsgegenstand des § 38 Abs. 2 S. 4 GemO (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 04. Februar 2020 - 10 S 1229/19 -, juris Rn. 41; Hornfischer/Schubert, VBlBW 2020, 51).

    Demnach handelt es sich bei der Vorschrift um eine solche in dem Sinne des § 1 Abs. 3 LIFG BW, die den Zugang zu amtlichen Informationen vorrangig und abschließend regelt (VG Freiburg, Urteil vom 27. März 2019 - 1 K 5856/17 - bestätigend VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 04. Februar 2020 - 10 S 1229/19 -, beide juris; Hornfischer / Schubert , VBlBW 2020, 51).

    Daher lassen sich die zu § 38 Abs. 2 S. 4 GemO entwickelten Grundsätze des Verwaltungsgerichtshofes Baden-Württemberg (vgl. Urteil vom 04. Februar 2020 - 10 S 1229/19 -, juris) - entgegen der Auffassung der Beklagten - nicht auf die hier streitgegenständliche Einsichtnahme in die Kaufverträge übertragen.

    Zwar weist die Beklagte zutreffend darauf hin, dass nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes der Grundsatz gilt, dass dasjenige, was nach fachgesetzlichen Vorschriften geheim gehalten werden muss, auch unter der Geltung des LIFG BW geheim bleibt (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 04. Februar 2020 - 10 S 1229/19 -, juris Rn. 35 ff.).

    Dazu verhalte sich § 38 Abs. 2 S. 4 GemO gerade nicht (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 04. Februar 2020 - 10 S 1229/19 -, juris Rn. 41).

    Gleichzeitig stellt der Verwaltungsgerichtshof in derselben Entscheidung aber klar, dass der Zugang zu Unterlagen (Beratungsgrundlagen) einer nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung gar nicht Regelungsgegenstand des § 38 Abs. 2 S. 4 GemO sei (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 04. Februar 2020 - 10 S 1229/19 -, juris Rn. 41).

    Vielmehr ist der Anwendungsbereich des § 38 Abs. 2 S. 4 GemO - der in dem Sinne des § 4 Abs. 2 S. 1 Var. 1 LIFG BW eine Rechtsvorschrift mit einer Geheimhaltungspflicht statuiert (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 04. Februar 2020 - 10 S 1229/19 -, juris Rn. 36) - vorliegend schon nicht eröffnet, soweit es um die Kaufverträge/Beratungsunterlagen geht.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.03.2013 - 8 A 1172/11

    Informationsanspruch gegen eine bundesunmittelbare Anstalt des öffentlichen

    Auszug aus VG Freiburg, 30.11.2021 - 10 K 4047/20
    Vielmehr dokumentieren die streitgegenständlichen Unterlagen den Abschluss eines zwischen der beklagten Gemeinde im Rahmen ihrer Aufgabenzuständigkeit und dem privaten Investor getätigten Grundstückgeschäfts und betreffen damit einen amtlichen Vorgang (vgl. zu Verkaufsakten der BImA VG Köln, Urteil vom 07. April 2011 - 13 K 822/10 -, BeckRS 2011, 50789 sowie nachfolgend OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 19. März 2013 - 8 A 1172/11 - BeckRS 2013, 51675, wonach ebenfalls der Umstand, dass sich privatrechtlicher Handlungsformen bedient wurde, nichts an dem amtlichen Zweck der Verkaufsakten ändere; diese Entscheidung bestätigend BVerwG, Urteil vom 27. November 2014 - 7 C 12.13 -, NVwZ 2015, 675).

    Der Informationszugang ist dann abzulehnen, wenn das Bekanntwerden der Information geeignet wäre, zu einem niedrigeren Marktpreis zu führen (vgl. zum Bundesrecht OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 19. März 2013 - 8 A 1172/11 -, BeckRS 2013, 51675).

    Dabei ist auch zu berücksichtigen, dass die Kaufverträge bereits seit geraumer Zeit vollständig abgewickelt sind und keine Bindungswirkung für künftige Grundstücksverkäufe entfalten (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 19. März 2013 - 8 A 1172/11 -, BeckRS 2013, 51675, bestätigt durch BVerwG, Urteil vom 27. November 2014 - 7 C 12.13 -, NVwZ 2015, 675 Rn. 29 m.w.N.).

  • VGH Baden-Württemberg, 06.05.2021 - 5 S 317/19

    M. gegen Stadt Oberndorf am Neckar wegen Gültigkeit des Bebauungsplans

    Auszug aus VG Freiburg, 30.11.2021 - 10 K 4047/20
    Mit Schreiben vom 01. April 2019 begehrte der Kläger erneut durch seinen Prozessbevollmächtigten Einsicht in die Grundstückskaufverträge und zwar im Rahmen eines nunmehr bei dem Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg anhängigen Normenkontrollverfahrens (Az. 5 S 317/19) bezüglich des Bebauungsplans "XXX. Änderung".

    Dieses Schreiben des Prozessbevollmächtigten der Beklagten war an den Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg adressiert, unter Angabe des dortigen Aktenzeichens zu dem anhängigen Normenkontrollverfahren (5 S 317/19).

    Mit Schreiben des Prozessbevollmächtigten des Klägers vom 10. September 2019 sowie vom 11. November 2019 begehrte dieser erneut Akteneinsicht in die Kaufverträge im Rahmen des Normenkontrollverfahrens, was der Verwaltungsgerichtshof am 13. November 2019 abgelehnt hat (Az. 5 S 317/19).

  • BVerwG, 15.11.2012 - 7 C 1.12

    Bundesrechnungshof; Informationszugang; Behörde; Verwaltungstätigkeit;

    Auszug aus VG Freiburg, 30.11.2021 - 10 K 4047/20
    Nach dem Grundsatz des freien Informationszugangs gemäß § 1 Abs. 2 LIFG BW ist die Regelung des § 4 Abs. 1 Nr. 9 LIFG BW - wie alle Versagungsgründe der §§ 4 ff. LIFG BW - als Ausnahmetatbestand eng auszulegen ( BVerwG , Urteil vom 15. November 2012 - 7 C 1.12 -, NVwZ 2013, 431 Rn. 39; Debus , Informationszugangsrecht BW, 1. Aufl. 2017, LIFG § 4 Rn. 21; LT-Drs.

    Nach Abschluss und Vollzug des Kaufvertrags darf aber nicht im Wege einer generalisierenden Sichtweise entgegen der gesetzgeberischen Konzeption der Sache nach eine Bereichsausnahme für die gesamte Tätigkeit der informationspflichtigen Stelle geschaffen werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 15. November 2012 - 7 C 1.12 -, NVwZ 2013, 431 Rn. 41; ebenso Debus , Informationszugangsrecht BW, 1. Aufl. 2017, LIFG § 4 Rn. 98 unter Verweis auf BVerwG, Urteil vom 27. November 2014 - 7 C 12.13 -, NVwZ 2015, 675).

  • VG Stuttgart, 29.10.2020 - 14 K 2981/19

    Gutachten als amtliche Information im Sinne des badenwürttembergischem

    Auszug aus VG Freiburg, 30.11.2021 - 10 K 4047/20
    Die Regelung des § 4 Abs. 1 Nr. 10 LIFG BW bezweckt allein den Schutz von Informanten und Hinweisgebern und soll die - freiwillige - Bereitschaft der Bürger zur Kooperation mit der Verwaltung fördern (VG Stuttgart, Urteil vom 29. Oktober 2020 - 14 K 2981/19 -, BeckRS 2020, 35538 Rn. 38).

    Ein Interesse an der Nichtverbreitung wird anerkannt, wenn die Offenlegung der Information geeignet ist, exklusives technisches oder kaufmännisches Wissen den Konkurrenten zugänglich zu machen und so die Wettbewerbsposition des Unternehmens nachteilig zu beeinflussen (so zuletzt zu der entsprechenden bundesgesetzlichen Regelung BVerwG, Urteil vom 17. Juni 2020 - 10 C 22.19 -, juris Rn. 13 m.w.N.; vgl. zu dem wortlautgleichen § 29 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 UVwG VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 29. Juni 2017 - 10 S 436/15 -, juris Rn. 51; ferner Bayerischer VGH, Beschluss vom 07. Januar 2020 - 8 ZB 18.1652 -, juris Rn. 21; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 08. Januar 2014 - 10 A 11064/13 -, juris Rn. 3; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 18. Dezember 2013 - 5 A 413/11 -, juris Rn. 150; vgl. zu § 6 LIFG VG Stuttgart, Urteil vom 29. Oktober 2020 - 14 K 2981/19 -, juris Rn. 44).

  • VG Freiburg, 27.03.2019 - 1 K 5856/17

    (Ein Anspruch auf Einsicht in Niederschriften von nichtöffentlichen

    Auszug aus VG Freiburg, 30.11.2021 - 10 K 4047/20
    Demnach handelt es sich bei der Vorschrift um eine solche in dem Sinne des § 1 Abs. 3 LIFG BW, die den Zugang zu amtlichen Informationen vorrangig und abschließend regelt (VG Freiburg, Urteil vom 27. März 2019 - 1 K 5856/17 - bestätigend VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 04. Februar 2020 - 10 S 1229/19 -, beide juris; Hornfischer / Schubert , VBlBW 2020, 51).

    Dieses Verständnis entspricht auch dem Sinn und Zweck des § 38 Abs. 2 S. 4 GemO, der zwar hinsichtlich Sitzungsniederschriften einen umfassenden und abschließenden fachgesetzlichen Schutz normiert, sich aber zugleich auf Niederschriften beschränkt (in diesem Sinne auch VG Freiburg, Urteil vom 27. März 2019 - 1 K 5856/17 -, juris).

  • BVerwG, 17.03.2016 - 7 C 2.15

    Informationszugang; Akteneinsicht; außerordentlich umfangreiche Aktenbestände;

    Auszug aus VG Freiburg, 30.11.2021 - 10 K 4047/20
    Zwar kommt in einem solchen Fall, wenn das Drittbeteiligungsverfahren nicht durchgeführt wurde, grundsätzlich lediglich ein Anspruch auf Neubescheidung in Betracht (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 17. März 2016 - 7 C 2.15 -, juris Rn. 37 ff. m.w.N.).
  • BVerwG, 24.09.2009 - 7 C 2.09

    Emissionshandel; Emissionsberechtigung; Zuteilung; Zuteilungsbescheide;

    Auszug aus VG Freiburg, 30.11.2021 - 10 K 4047/20
    Es reicht für den Geheimnisschutz aus, wenn die offengelegte Information nicht selbst ein Geschäftsgeheimnis darstellt, jedoch ihrerseits Rückschlüsse auf ebendieses zulässt (vgl. BVerwG, Urteil vom 24. September 2009 - 7 C 2.09 -, juris Rn. 55).
  • BVerwG, 28.05.2009 - 7 C 18.08

    Umweltinformationsgesetz; Informationsfreiheitsgesetz; Betriebsgeheimnis;

    Auszug aus VG Freiburg, 30.11.2021 - 10 K 4047/20
    Ein solches besteht , "wenn die Offenlegung der Information geeignet ist, exklusives technisches oder kaufmännisches Wissen den Marktkonkurrenten zugänglich zu machen und so die Wettbewerbsposition des Unternehmens nachteilig zu beeinflussen" (BVerwG, Urteil vom 28. Mai 2009 - 7 C 18.08 -,NVwZ 2009, 1113 Rn. 13).
  • VGH Baden-Württemberg, 29.06.2017 - 10 S 436/15

    Zugang zu Umweltinformationen - hier: Unterlagen im Zusammenhang mit den

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.12.2013 - 5 A 413/11

    Bundesanstalt für Immobilienaufgaben muss der Presse Auskunft über die Vermietung

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.08.2015 - 15 A 97/13

    Universität Köln muss Forschungsvereinbarung mit der Bayer Pharma AG nicht

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.05.2006 - 8 A 1642/05

    Einsicht in die Prüfberichte des kommunalen Rechnungsprüfungsamtes hinsichtlich

  • BVerwG, 17.06.2020 - 10 C 22.19

    Arzneimittel; Ausschlussgründe; Geschäftsgeheimnis; Informationszugangsanspruch;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.06.2015 - 15 A 1997/12

    Informationsverlangen hinsichtlich bestimmter Darlehensauszahlungen gegenüber

  • BVerwG, 25.07.2013 - 7 B 45.12

    Zugang zu Umweltinformationen; Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse

  • VG Köln, 07.04.2011 - 13 K 822/10

    Ablehnung der von einem Kläger begehrten Einsicht in die Akten der Veräußerung

  • OVG Berlin-Brandenburg, 02.10.2007 - 12 B 12.07

    Nach Akteneinsichtsantrag weggegebene Akten; Wiederbeschaffungspflicht zur

  • VGH Bayern, 07.01.2020 - 8 ZB 18.1652

    Anspruch auf Umweltinformationen

  • OVG Rheinland-Pfalz, 08.01.2014 - 10 A 11064/13

    Leasingvertrag für den Dienstwagen des Bürgermeisters der Stadt Neustadt an der

  • BVerwG, 20.02.2013 - 6 A 2.12

    Auskunftsanspruch der Presse; Bundesnachrichtendienst; Gesetzgebungskompetenz des

  • BVerwG, 23.08.2011 - 9 C 2.11

    Gebührenbescheid; privater Geschäftsbesorger; Zweckverband; Gemeindeverband;

  • BVerwG, 03.05.2016 - 7 C 7.15

    Reichweite des Berufsgeheimnisses nach Art. 54 EGRL 39/2004; presserechtlicher

  • VGH Baden-Württemberg, 20.12.2022 - 10 S 195/22

    Informationsanspruch über Beratungsunterlagen; Darlegung nachteiliger

    Der Antrag der Beklagten auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Freiburg vom 30. November 2021 - 10 K 4047/20 - wird abgelehnt.
  • VG Karlsruhe, 19.10.2023 - 7 K 2578/22

    Übergabe der Fragen des Tests für Medizinische Studiengänge

    Ein Interesse an der Nichtverbreitung wird anerkannt, wenn die Offenlegung der Information geeignet ist, exklusives technisches oder kaufmännisches Wissen den Konkurrenten zugänglich zu machen und so die Wettbewerbsposition des Unternehmens nachteilig zu beeinflussen (so: VG Freiburg, Urteil vom 30.11.2021 - 10 K 4047/20 -, juris mit Hinweisen auf die Rechtsprechung des BVerwG und des VGH Baden-Württemberg; vgl. auch: BVerwG, Urteil vom 17.06.2020 - 10 C 22.19 -, juris; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 29.06.2017 - 10 S 436/15 -, juris; BayVGH, Beschluss vom 07.01.2020 - 8 ZB 18.1652 -, juris; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 08.01.2014 - 10 A 11064/13 -, juris; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 18.12.2013 - 5 A 413/11 -, juris; VG Stuttgart, Urteil vom 29.10.2020 - 14 K 2981/19 -, juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht